Vorausgefüllte Steuererklärung

Die Zeiten der alten Papp-Lohnsteuerkarte sind in Deutschland vorbei. Neuerdings bietet die Finanzverwaltung einen neuen Internet-Servive an: Die „vorausgefüllte Steuererklärung“ (VaSt).

Bereits 800.000 Nutzer haben sich für diesen Dienst registriert (Quelle: Steuersparmagazin 2015, S. 12-15; Stand: November 2014). Bei der VaSt sind in das eletronische Lohnsteuer-Formular bereits einige Daten eingetragen, wie z.B. die vom Arbeitgeber übermittelten Lohnsteuer-Daten oder Rentenbezüge. In verschiedenen Ausbaustufen sind Erweiterungen, etwa Spendenbescheinigungen, geplant.

Doch der neue Service scheint nach Angaben des Steuersparmagazins (Ausgabe 2015, S. 14-15) auf Grund der hohen datenschutzrechtlichen Vorgaben schnell an Grenzen zu stoßen, z.B. wenn Daten von Kindern oder Ehepartnern abgerufen, d.h. elektronisch vorausgefüllt werden sollen.

Auch die Registrierung mit ihren einzelnen Schritten ist offenbar nicht in sekundenschnelle erledigt. Auf https://www.elster.de/belegabruf/index.php bietet die Finanzverwaltung jedoch genauere Erklärungen dazu an.