Pflegereform 2015

Im Januar 2015 wird ein neues Pflegestärkungsgesetz  in Kraft treten. Das Pflegegeld wird für die Pflegestufen eins bis drei erhöht.

In Pflegestufe eins werden statt 235 Euro künftig 244 Euro gezahlt, in Pflegestufe zwei statt 440 nun 458 Euro und bei Pflegestufe drei gibt es statt 700 Euro 728 Euro.

Berufstätige Pflegende können sich künftig 10 Tage lang vom Arbeitgeber freistellen lassen. Bislang waren die zehn Tage unbezahlt. Nach dem neuen Pflegestärkungsgesetz sollen die Pflegenden ab Januar mit 90 Prozent des Nettolohns von der Pflegeversicherung bezahlt werden.

Es wird auch möglich sein, den Gepflegten für eine kürzere  Zeit im Pflegeheim unterzubringen, oder dass der Pflegende durch eine Pflegekraft vertreten wird.

Seit 2013 werden Demenzkranke der Pflegestufe null zugerechnet. Ab Januar 2015 haben auch sie Anspruch auf teilstationäre Tages- und Nachtpflege sowie auf Kurzzeitpflege.

Künftig gibt es höhere Zuschüsse für Umbaumaßnahmen um die Wohnung den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen anzupassen, wie z.B. für Verbreiterung der Türen, Rollstuhlrampen usw.

Die Bundesregierung will die Pflege in Heimen durch mehr Pflegekräfte verbessern. Die Zahl der Pflegekräfte soll von derzeit 25 000 auf 45 000 erhöht werden.

Quelle: Heilbronner Stimme, 12.12.2014.

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